Seit dem Schuljahr 2002/2003 wird vom Freistaat Bayern der Auf- und Ausbau der offenen Ganztagsschule für die Jahrgangsstufen 5-10 gefördert, sodass im Schuljahr 2013/2014 schon an 1374 Schulen ein offenes Ganztagsschulangebot eingerichtet oder im Aufbau war.
Das Angebot der offene Ganztagsschule ist im Gegensatz zur gebundenen Ganztagsschule ein freiwilliges Angebot zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler, da der Unterricht ganz normal am Vormittag im Klassenverband stattfindet und das Angebot der offenen Ganztagsschule, wenn dies von den jeweiligen Eltern gewünscht wird, erst ab Unterrichtsende beginnt.
Es umfasst die Mittagsverpflegung, die Hausaufgabenbetreuung, spezielle Fördermaßnahmen und ein breit aufgestelltes Freizeitangebot wie Sport, Musik oder Kunst, wobei der Wahlunterricht oder Arbeitsgemeinschaften der Schülerinnen und Schüler weiterhin bestehen bleiben und mit eingebunden sind. Die Angebote werden von der Schule, dem Kooperationspartner und evtl. eingebundenen Vereinen und Verbänden ausgearbeitet, um so optimal auf die Bedürfnisse der Schüler angepasst zu sein.
Das eingesetzte Personal richtet sich nach der Art des Angebots, dabei kommen Erzieher, Sozialpädagogen, Übungsleiter oder Experten aus Sport und Wirtschaft, sowie manchmal auch engagierte Eltern oder Lehrkräfte zum Einsatz.
Das Angebot an Grundschulen
In den Grundschulen endet der Unterricht zumeist schon vor 13 Uhr, sodass auch die offene Ganztagsschule ab 11:15 beginnt, wobei auch Unterschiede im Angebot bestehen. Es werden spezielle Kurzgruppen bis 14 Uhr angeboten, bei denen die Schüler nur bis 14 statt 16 Uhr bleiben müssen. Ein weitere Unterschied liegt beim Schwerpunkt der Programmgestaltung, welcher mehr auf dem Freizeit- und Erholungsfaktor liegt.
Das Angebot an weiterführenden Schulen
In den weiterführenden Schulen endet der Unterricht meist um 13 Uhr, wobei zumeist noch Unterricht am Nachmittag vorliegt und den Schülerinnen und Schülern meist nur eine Mittagspause zwischen 13 und 14 Uhr bleibt. So liegt der Schwerpunkt mehr auf dem unterrichtstechnischen Faktor, zum Beispiel der Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei den Hausaufgaben nach dem gemeinsame Mittagessen, wobei auch der freizeittechnische Faktor ,wenn dies möglich ist, nicht zu kurz kommt.